Der Energieausweis, der zu erwartende Energieverbrauch der Immobilie    

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Eine warme Stube...

Ob Sie für Ihre Wohnung oder Haus viel oder wenig Geld für Energie aufwenden müssen – darüber wird Ihnen der Energieausweis eine Orientierung geben. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten und benötigen einen Energieausweis, melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen sicher helfen. 

Laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) muss nach derzeitiger Rechtslage bei jeder Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (Häuser, Wohnungen, Geschäftsräume) ein Energieausweis vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter vorgelegt bzw. ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter. Kommt man dieser Informationspflicht nicht nach, so ist dies mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 1.450, -- (pro Inserat) bedroht (§ 9 Abs 1 EAVG).