Widerrufsbestimmungen Immobilienmakler 

linie.png


Durch die Novellierung des Fernabsatzgesetzes sind nun auch Makler dazu verpflichtet, im Sinne des Verbraucherschutzes dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen, sofern ein Vertrag über Internet, E-Mail, Fax, Post, etc. geschlossen wird und der Kunde ein Endverbraucher ist.

Aus diesem Grund, sollte der Kunde sich nicht wundern, wenn er vor der Zusendung eines Exposés, vorab eine Widerrufsbelehrung erhält und zugleich eine Verzichtserklärung angefordert wird, sodass der Immobilienmakler so gleich tätig werden kann.

Wird die Verzichtserklärung nicht unterzeichnet, so erhält der Kunde erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist detaillierte Informationen zur angefragten Immobilie und der Immobilienmakler kann auch erst nach Ablauf diese First mit dem Kunden besichtigen.

Widerruft der Kunde, so endet die Tätigkeit des Maklers.

Wird hingegen die Verzichterklärung unterschrieben, so kann der Makler dem Kunden das angefragte Exposé gleich zuschicken und auch zeitnah einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Um unseren Kunden Zeit zu sparen und um es Ihnen zu vereinfachen, haben wir deshalb für Sie bei unserem E-Mail Exposé Versand eine automatische Widerrufsbelehrung mit allen oben Möglichkeiten integriert.

Alles über FAGG anschaulich in einem Video unter: https://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/